Gebühren

Die Vergütung des Rechtsanwalts ist geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei richtet sich die Vergütung zum einen nach Art und Umfang der Tätigkeit und zum anderen möglicherweise auch nach dem jeweiligen Gegenstandswert.

Insbesondere in Strafsachen ist die Höhe der Vergütung abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand und wird in der Regel individuell vereinbart.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, wird im Einzelfall geprüft, ob diese eintrittspflichtig ist. Angesichts der vielen unterschiedlichen Vertragsgestaltungen bei Rechtsschutzversicherungen kann dazu keine generelle Aussage getroffen werden.