Fachanwalt für Strafrecht

Als Strafverteidiger vertrete ich Ihre Interessen.

Meine Aufgabe ist es, Ihre Freiheitsrechte im Strafverfahren vor ungerechtfertigten oder unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen und Sanktionen zu schützen, außerdem achte ich als Ihr Verteidiger darauf, dass die Regeln eines fairen Verfahrens eingehalten werden.

Verteidiger bereits im Ermittlungsverfahren beauftragen

Meiner Erfahrung nach sollte diese Aufgabe so früh wie möglich wahrgenommen werden. Idealerweise beginnt die Verteidigung bereits im sogenannten Ermittlungsverfahren, das oftmals mit besonderen Belastungen für den Beschuldigten einhergeht. Den Strafverfolgungsbehörden stehen zur Ermittlung des Sachverhalts weitreichende Zwangsmittel zur Verfügung, die erheblich in die persönliche Freiheit des Beschuldigten eingreifen können, wie beispielsweise Durchsuchung und Verhaftung. In diesen Fällen ist es die vordringliche Aufgabe des Verteidigers, diese Maßnahmen auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls gerichtlich anzufechten.

Darüber hinaus ist es erforderlich, so früh wie möglich mit der Verteidigung gegen den Tatvorwurf zu beginnen. Nur eine genaue rechtliche und tatsächliche Analyse des Sachverhalts, die nur ein Fachmann leisten kann, kann eine tragfähige Grundlage für eine Einlassung oder Stellungnahme bilden, um den Tatvorwurf zu entkräften. Dabei sind insbesondere die langfristigen Folgen einer Einlassung zu bedenken. Oft kann es ratsam sein, zu schweigen. Ob, wie und wann man sich als Beschuldigter zur Sache einlässt, muss sorgfältig geprüft werden.
Ohne eine sorgfältige Beratung mit einem Verteidiger sollte eine solche Einlassung keinesfalls erfolgen.

Bei Anklage oder Strafbefehl sofort zum Anwalt

Sollte die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen dazu kommen, Anklage zu erheben, oder beantragt sie den Erlass eines Strafbefehls, so wird zunächst vom zuständigen Gericht geprüft, ob diese Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen oder der Strafbefehl erlassen wird.

Spätestens wenn Ihnen eine Anklage oder ein Strafbefehl zugestellt wird, sollten Sie sofort einen erfahrenen Anwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Bei Strafbefehlen gilt eine Frist von zwei Wochen, innerhalb derer Einspruch eingelegt werden muss, anderenfalls sind sie verurteilt, ohne dass eine weitere Prüfung der Schuldfrage Verhandlung stattfindet.

Pflichtverteidigung

In bestimmten Fällen schreibt die Strafprozessordnung die Mitwirkung eines Verteidigers zwingend vor. Dieser wird vom Gericht bestellt, wenn Sie noch keinen Verteidiger haben. Allerdings muss das Gericht Ihnen zunächst die Möglichkeit geben, selbst einen Verteidiger Ihres Vertrauens zu benennen, welcher dann als Verteidiger beigeordnet wird. Die Aufforderung erfolgt mit Zustellung der Anklageschrift. Das Gericht setzt dabei eine Frist, innerhalb derer die Nennung des Verteidigers erfolgen muss. Diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten, da das Gericht sonst einen Verteidiger beiordnet, den Sie akzeptieren müssen und der nur unter bestimmten eng begrenzten Umständen wieder entpflichtet werden kann.

Sollten Sie von einer solchen Anklage betroffen sein, können Sie sofort Kontakt mit mir aufnehmen, um zu vermeiden, dass Ihnen ein unbekannter Pflichtverteidiger beigeordnet wird, zu dem Sie kein Vertrauensverhältnis haben.

Nebenklage

Sollten Sie durch eine Straftat verletzt der geschädigt sein haben Sie in bestimmten Fällen die Möglichkeit, sich dem Strafverfahren als Nebenkläger_in anzuschließen. Lassen Sie sich in einem solchen Fall frühzeitig über die möglichen Schritte anwaltlich beraten, damit Ihre Ansprüche effektiv durchgesetzt werden können.