Ordnungswidrigkeiten

Als Ordnungswidrigkeit wird eine geringfügige Übertretung von Rechtsregeln angesehen.

Am häufigsten kommen Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrsrechts vor. Aber auch in verschiedenen anderen Rechtsgebieten wie z. B.

  • Umweltrecht
  • Gewerberecht
  • Lebensmittelrecht
  • Gaststättenrecht
  • Waffenrecht

können Verstöße als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden, sofern sie vom Gesetzgeber nicht als Straftaten eingestuft sind. Auch wenn es sich „nur“ um den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit handelt, sollten Sie möglichst frühzeitig einen Anwalt hinzuziehen, um die Verteidigung gegen den Vorwurf zu führen, da die Rechtsfolgen einer Ordnungswidrigkeit ebenfalls gravierend sein können:

  • Neben Geldbußen kann beispielsweise auch die Einziehung von bestimmten Sachen angeordnet werden,
  • bei Verkehrsordnungswidrigkeiten kann neben der Geldbuße in bestimmten Fällen auch ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten verhängt werden,
  • es werden Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen,
  • Ordnungswidrigkeiten können unter Umständen nachteilige Folgen in berufs- oder gewerberechtlicher Hinsicht haben.

Anders als in Strafsachen, in denen eine Rechtsschutzversicherung in den ameisten Fällen nicht eintritt, ist die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit in der Regel von der Rechtsschutzversicherung gedeckt. Allerdings muss diese bereits vor dem Schadensfall bestanden haben; oft ist auch eine Wartefrist von drei Monaten nach Vertragsabschluss einzuhalten, bevor die Rechtsschutzversicherung Deckung gewährt.